AGB - ABGABE VON LEISTUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Abgabe von Leistungen der go! Agentur für integriertes Marketing AG:

  1. Geltungsbereich
  2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden und der Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  1. Angebot und Umfang der Leistung
  2. Bei allen unseren Lieferungen und Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich vor jedweder weiteren Verwendung, diese auf die Richtigkeit der technischen Konzeption und die Verwertbarkeit zu prüfen. Mängel sind uns gegenüber unverzüglich zu rügen. Soweit wir unsere Leistung auf einem Datenträger erbringen, liefern wir mit dem Datenträger einen Originaldigitalausdruck. Wir haften ausschliesslich für den Gegenstand dieses Originalausdruckes, insoweit aber nach den Bedingungen dieses Vertrages. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, das Datenmaterial auf dem Datenträger eigenständig vor der Verwendung auf Mängel zu prüfen und vor Durchführung eines Druckes diesen auf Vollständigkeit der Abbildungen, Vollständigkeit der Texte und Übereinstimmung der vorgegebenen Schriftarten und Schriftgrössen zu überprüfen.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
  4. Für den Umfang der Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Bei Druckleistungen liefern wir üblicherweise die vorgeschriebene Auflage. Der Kunde ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10% anzuerkennen und zu bezahlen. Zusätzlich erhöht sich der Prozentsatz der Mehr- oder Minderlieferung, wenn das Papier vom Kunden aufgrund der Lieferbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzsätze.
  5. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, oder tritt eine, sei es dauernde oder vorübergehende Unmöglichkeit unserer Leistungsverpflichtung ein, so ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich der Leistung, mit der wir in Verzug geraten sind oder für die Unmöglichkeit eingetreten ist, von dem Leistungsvertrag zurückzutreten, nachdem er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die im Falle eines von uns nicht zu vertretenden Überschreitens des Leistungstermines oder vorübergehender Unmöglichkeit mindestens einen Monat betragen muss. Sonstige Ansprüche des Kunden wegen Leistungsterminüberschreitung, sonstiger Leistungsverzögerung oder Unmöglichkeit, einerlei, ob wir diese zu vertreten haben oder nicht, besteht nicht. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
  6. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Tarnsport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Mit der Meldung der Versandbereitschaft wird auch eine vereinbarte Leistungsfrist eingehalten.
  7. Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Massnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb des Willens des Leistenden liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dieses gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
  8. Soweit unsere Leistung eine Belieferung mit der Ware beinhaltet, sind wir berechtigt, diese auf Kosten des Kunden für den Transport zu versichern, ohne dass dies Einfluss auf den Gefahrenübergang hat.
  9. Unsere Preise gelten ab unserer Produktionsstätte. Sofern keine anderen Angaben gemacht werden, schliessen sie Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
  10. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschliesslich des dadurch verursachten Produktionsstillstandes werden dem Kunden berechnet. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
  1. Preise, Zahlungen und Vorschüsse
  2. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
  3. Wir sind berechtigt, hinsichtlich aller im Rahmen unseres Auftrages zu erbringenden Leistungen Dritter, Vorschüsse bzw. abzurechnende Vorauszahlungen oder Sicherheiten in Form selbstschuldnerischer Bankbürgschaften zu verlangen.

Vorschüsse, Vorauszahlungen und Bürgschaften sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum zu erbringen.

Werden Vorschüsse, Vorauszahlungen oder Sicherheiten vereinbart, sind wir berechtigt und gehalten, unsere Aufträge an Dritte vor Eingang der Zahlung bzw. der Sicherheit nicht zu erteilen, bzw. auszusetzen, ohne dass es deswegen einer gesonderten Anzeige an den Kunden bedarf. Unsere Leistungsfristen und Termine verlängern sich durch die Aussetzung bis zur Zahlung entsprechend.

  1. Bei grösseren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Bei Fertigstellung grösserer Papier- und Kartonmengen oder besonderer Materialien durch uns sind wir berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum frei unserer Zahlstelle zu leisten. Vom Zeitpunkt des Verzuges an, leistet der Kunde Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der darauf entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Kunde gerät in Verzug, ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  1. Die Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können, bei Schecks und Wechseln mit der Einlösung. Aufrechnungen und Zurückbehaltung sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, insbesondere wird ein Scheck nicht eingelöst oder eine Zahlung eingestellt, oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder ggf. auch Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  2. Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt oder gerät der Kunde mit seinen Pflichten, insbesondere zur Zahlung oder Sicherheitsleistung in Verzug, sind wir berechtigt, jedwede Leistung einzustellen und an allen erstellten, dem Kunden nicht abgelieferten Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht oder ein anderes, die Verwertung unserer Leistung behinderndes Recht auszuüben.
  1. Gewährleistung und Haftung
  2. Der Kunde hat Mängel unserer Leistung innerhalb einer Woche nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis der Rügefrist sind Mängelgewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung unserer Leistung oder fehlerhafter Umsetzung unserer Vorschläge herrühren. Der Kunde wird unsere Leistung vor jedweder Weiterverwendung eingehend vollständig prüfen. Wir haften nicht für Schäden, die durch die Weiterverwendung unserer mangelbehafteten Leistung entstehen. Geringfügige Abweichungen vom Original gelten bei Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht als Grund für eine Beanstandung. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen Probeausdrucken und dem Auflagendruck. Verlangt der Kunde in diesem Falle trotzdem erneut Probedrucke, so gelten diese als Autorenkorrektur und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Soweit wir auf Wunsch des Kunden unsere Leistung und/oder Waren an Dritte versenden, geschieht dieses einschliesslich der Versandvorbereitung unter Ausschluss jedweder Haftung, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte die dem Kunden obliegenden Verpflichtungen zur Prüfung wahrnehmen. Dieses gilt insbesondere für die Prüfung auf Falschlieferung.
  5. Für ordnungsgemäss erhobene und begründete Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Gewähr, entweder durch Minderung, Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Rückgängigmachung der Leitung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Wählen wir Ersatzlieferung oder Nachbesserung und schlägt diese fehl, so ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungs- und anderer Ansprüche, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Für die Mängelbeseitigung ist uns eine angemessene Frist zu setzen, welche die Leistungsfrist des Vertrages nicht unterschreiten darf.
  6. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen alle unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. In jedem Fall aber haften wir ausschliesslich bis zur Höhe des Preises der Leistung, für welche die Mängelrüge ausgesprochen worden ist. Das gilt insbesondere auch für Folgeschäden. Soweit wir uns zur Erfüllung unserer Leistung der Hilfe von Subunternehmern bedienen und Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche aus der Leistung der Subunternehmer entstehen, ohne dass uns ein Verschulden in Form des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit trifft, wird der Kunde Ansprüche nur dem Subunternehmer gegenüber direkt geltend machen. Wir treten dem Kunden dahingehende Ansprüche schon jetzt ab und verpflichten uns, den Subunternehmer unter Angabe der Vertretungsverhältnisse und ladungsfähigen Anschrift zu benennen sowie dem Kunden die Vertragsunterlagen zur Verfügung zu stellen.
  7. Mängelgewährleistungsansprüche sowie alle anderen unsere Haftung begründenden Ansprüche verjähren binnen sechs Monaten nach Leistung, es sei denn, die Verjährung wurde unterbrochen.
  8. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Material können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der Papierindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als Mängel an Materialien vor deren Verwendung bei sachgemässer Prüfung erkennbar waren. Soweit uns der Kunde Material gleich welcher Art liefert, hat dieses frei Haus zu erfolgen. Unsere Empfangsbestätigung erfolgt ohne Übernahme einer Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei grösseren Posten sind die mit der Zählung oder gewichtsmässigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten. Bei Zurverfügungstellung des Papiers und Kartons durch den Kunden bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtungen und Fotodruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen unser Eigentum.
  1. Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Leistungsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Leistungsvertrag vor. Der Kunde darf den Leistungsgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  1. Auskünfte und Raterteilung

Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten für die von uns gelieferten Waren, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Das gilt insbesondere auch für Leistungen, welche wir im werblichen Bereich erbringen, wir sind keine Juristen und haften nicht für Schäden, welche unserem Auftraggeber dadurch entstehen, dass Schutzrechte Dritter verletzt oder eine Werbung wegen Verstosses gegen das Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig ist, entstehen. Auch unsere mündliche und schriftliche Beratung sowie die Bereitstellung von Personal entpflichtet unseren Auftraggeber nicht von einer eigenverantwortlichen Prüfung auf Eignung für die beabsichtigten Zwecke und auf die Gefahr einer Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter.

 

  1. Schutzrechte
  1. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Leistung nur im vertraglichen Rahmen zu verwenden. Insbesondere wird er unsere entgeltlich oder unentgeltlich mitgeteilten Ideen oder Vorschläge, Entwürfe und Vorlagen, nicht selbst oder durch Dritte ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung verwenden. Dabei ist es unerheblich, ob unsere Leistung einem rechtlichen Schutz z.B. durch das Urhebergesetz oder andere, unterfällt. Für jeden Fall schuldhaften Zuwiderhandelns steht uns ein pauschalierter Schadensersatz von CHF 10.000,00 zu. Der Kunde kann beweisen, dass der Schaden niedriger war. Wir sind berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  2. Alle an unseren Leistungen bestehenden Schutzrechte behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Übertragung von Schutzrechten an den Kunden bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen zusätzlichen Vereinbarung. Der Kunde zahlt für jeden Fall der widerrechtlichen Inanspruchnahme unserer Schutzrechte eine angemessene Lizenz und Straflizenz bzw. Vertragsstrafe, deren Höhe wir zunächst im billigen Ermessen feststellen und welche im Bestreitensfall vom Kantonsgericht Zürich zu überprüfen sind, keinesfalls aber den Betrag von CHF 5.000,00 unterschreiten.
  3. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Diese Regelung gilt unter dem Vorbehalt, dass die Schutzrechtsverletzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext, unser Firmenzeichen oder unsere Betriebskennnummer nach Massgabe entsprechender Übung oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.
  1. Verwahrung, Lagerung
  1. Vom Kunden überlassene Unterlagen, Materialien und anderes werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verwahrt, ohne Übernahme eines Lagerrisikos. Mangels einer Vereinbarung entfällt spätestens vier Wochen nach Lieferung jedwede Haftung unsererseits für Eigentum des Kunden.
  2. Zu unserer Leistung gehörende Originale bleiben unser Eigentum und dürfen ohne weitere Prüfung sechs Monate nach Leistung vernichtet werden.
  1. Geltendes Recht, Gerichtstand und salvatorische Klausel
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Schweiz.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft, soweit unser Kunde Kaufmann ist.
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, führt dies nicht zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit des Vertrages insgesamt. Es ist sodann eine wirksame Regelung zu treffen, welche dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.