AGB: ABGABE VON LEISTUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Abgabe von Leistungen
1. Geltungsbereich
a) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Gegenbestätigungen des Kunden und der Hinweis auf seine Geschäftsbzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
b) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Umfang der Leistung
a) Bei allen unseren Lieferungen und Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet,
unverzüglich vor jedweder weiteren Verwendung, diese auf die Richtigkeit der
technischen Konzeption und die Verwertbarkeit zu prüfen. Mängel sind uns
gegenüber unverzüglich zu rügen. Soweit wir unsere Leistung auf einem
Datenträger erbringen, liefern wir mit dem Datenträger einen
Originaldigitalausdruck. Wir haften ausschliesslich für den Gegenstand dieses
Originalausdruckes, insoweit aber nach den Bedingungen dieses Vertrages. Der
Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, das Datenmaterial auf dem
Datenträger eigenständig vor der Verwendung auf Mängel zu prüfen und vor
Durchführung eines Druckes diesen auf Vollständigkeit der Abbildungen,
Vollständigkeit der Texte und Übereinstimmung der vorgegebenen Schriftarten
und Schriftgrössen zu überprüfen.
b) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ergänzungen,
Abänderungen und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit ebenfalls der
Schriftform.
c) Für den Umfang der Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
massgebend. Bei Druckleistungen liefern wir üblicherweise die vorgeschriebene
Auflage. Der Kunde ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten
Auflage bis zu 10% anzuerkennen und zu bezahlen. Zusätzlich erhöht sich der
Prozentsatz der Mehr- oder Minderlieferung, wenn das Papier vom Kunden
aufgrund der Lieferbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft
wurde, um deren Toleranzsätze.
d) Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, oder tritt eine, sei es
dauernde oder vorübergehende Unmöglichkeit unserer Leistungsverpflichtung ein,
so ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich der Leistung, mit der wir in Verzug geraten
sind oder für die Unmöglichkeit eingetreten ist, von dem Leistungsvertrag
zurückzutreten, nachdem er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt
hat, die im Falle eines von uns nicht zu vertretenden Überschreitens des
Leistungstermines oder vorübergehender Unmöglichkeit mindestens einen Monat
betragen muss. Sonstige Ansprüche des Kunden wegen
Leistungsterminüberschreitung, sonstiger Leistungsverzögerung oder
Unmöglichkeit, einerlei, ob wir diese zu vertreten haben oder nicht, besteht nicht.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
e) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den
Tarnsport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der
Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser
Verschulden unmöglich, so geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über. Mit der Meldung der
Versandbereitschaft wird auch eine vereinbarte Leistungsfrist eingehalten.
f) Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Massnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb des Willens des Leistenden
liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder
Ablieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dieses gilt
auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
g) Soweit unsere Leistung eine Belieferung mit der Ware beinhaltet, sind wir
berechtigt, diese auf Kosten des Kunden für den Transport zu versichern, ohne
dass dies Einfluss auf den Gefahrenübergang hat.
h) Unsere Preise gelten ab unserer Produktionsstätte. Sofern keine anderen
Angaben gemacht werden, schliessen sie Verpackung, Fracht, Porto,
Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
i) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschliesslich des
dadurch verursachten Produktionsstillstandes werden dem Kunden berechnet.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die
vom Kunden veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht
erteilt wird.
3. Preise, Zahlungen und Vorschüsse
a) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung zzgl. Umsatzsteuer in
jeweils gesetzlicher Höhe.
b) Wir sind berechtigt, hinsichtlich aller im Rahmen unseres Auftrages zu
erbringenden Leistungen Dritter, Vorschüsse bzw. abzurechnende
Vorauszahlungen oder Sicherheiten in Form selbstschuldnerischer
Bankbürgschaften zu verlangen.
Vorschüsse, Vorauszahlungen und Bürgschaften sind binnen einer Woche nach
Rechnungsdatum zu erbringen.
Werden Vorschüsse, Vorauszahlungen oder Sicherheiten vereinbart, sind wir
berechtigt und gehalten, unsere Aufträge an Dritte vor Eingang der Zahlung bzw.
der Sicherheit nicht zu erteilen, bzw. auszusetzen, ohne dass es deswegen einer
gesonderten Anzeige an den Kunden bedarf. Unsere Leistungsfristen und Termine
verlängern sich durch die Aussetzung bis zur Zahlung entsprechend.
c) Bei grösseren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit
entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Bei Fertigstellung grösserer Papier- und
Kartonmengen oder besonderer Materialien durch uns sind wir berechtigt, hierfür
sofortige Zahlung zu verlangen.
d) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug binnen 8
Tagen nach Rechnungsdatum frei unserer Zahlstelle zu leisten. Vom Zeitpunkt
des Verzuges an, leistet der Kunde Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der darauf entfallenden
gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Kunde gerät in Verzug, ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedarf.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
e) Die Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können,
bei Schecks und Wechseln mit der Einlösung. Aufrechnungen und
Zurückbehaltung sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Kommt
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, insbesondere wird ein
Scheck nicht eingelöst oder eine Zahlung eingestellt, oder werden uns Umstände
bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder ggf. auch
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
f
) Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden
bekannt oder gerät der Kunde mit seinen Pflichten, insbesondere zur Zahlung
oder Sicherheitsleistung in Verzug, sind wir berechtigt, jedwede Leistung
einzustellen und an allen erstellten, dem Kunden nicht abgelieferten Leistungen
ein Zurückbehaltungsrecht oder ein anderes, die Verwertung unserer Leistung
behinderndes Recht auszuüben.
4. Gewährleistung und Haftung
a) Der Kunde hat Mängel unserer Leistung innerhalb einer Woche nach Empfang
schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis der Rügefrist sind
Mängelgewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
b) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus ungeeigneter oder
unsachgemässer Verwendung unserer Leistung oder fehlerhafter Umsetzung
unserer Vorschläge herrühren. Der Kunde wird unsere Leistung vor jedweder
Weiterverwendung eingehend vollständig prüfen. Wir haften nicht für Schäden, die
durch die Weiterverwendung unserer mangelbehafteten Leistung entstehen.
Geringfügige Abweichungen vom Original gelten bei Reproduktionen in allen
Druckverfahren nicht als Grund für eine Beanstandung. Dasselbe gilt für den
Vergleich zwischen Probeausdrucken und dem Auflagendruck. Verlangt der
Kunde in diesem Falle trotzdem erneut Probedrucke, so gelten diese als
Autorenkorrektur und werden gesondert in Rechnung gestellt.
c) Soweit wir auf Wunsch des Kunden unsere Leistung und/oder Waren an Dritte
versenden, geschieht dieses einschliesslich der Versandvorbereitung unter
Ausschluss jedweder Haftung, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob
fahrlässig. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte die dem Kunden
obliegenden Verpflichtungen zur Prüfung wahrnehmen. Dieses gilt insbesondere
für die Prüfung auf Falschlieferung.
d) Für ordnungsgemäss erhobene und begründete Mängelrügen leisten wir nach
unserer Wahl Gewähr, entweder durch Minderung, Ersatzlieferung,
Nachbesserung oder Rückgängigmachung der Leitung. Beanstandete Ware darf
nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Wählen
wir Ersatzlieferung oder Nachbesserung und schlägt diese fehl, so ist der Kunde
berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach fruchtlosem
Ablauf unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungs- und anderer Ansprüche,
soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen,
Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Für die
Mängelbeseitigung ist uns eine angemessene Frist zu setzen, welche die
Leistungsfrist des Vertrages nicht unterschreiten darf.
e) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen alle unsere Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. In jedem Fall aber haften wir ausschliesslich bis zur
Höhe des Preises der Leistung, für welche die Mängelrüge ausgesprochen
worden ist. Das gilt insbesondere auch für Folgeschäden. Soweit wir uns zur
Erfüllung unserer Leistung der Hilfe von Subunternehmern bedienen und
Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche aus der Leistung der
Subunternehmer entstehen, ohne dass uns ein Verschulden in Form des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit trifft, wird der Kunde Ansprüche nur dem
Subunternehmer gegenüber direkt geltend machen. Wir treten dem Kunden
dahingehende Ansprüche schon jetzt ab und verpflichten uns, den
Subunternehmer unter Angabe der Vertretungsverhältnisse und ladungsfähigen
Anschrift zu benennen sowie dem Kunden die Vertragsunterlagen zur Verfügung
zu stellen.
f) Mängelgewährleistungsansprüche sowie alle anderen unsere Haftung
begründenden Ansprüche verjähren binnen sechs Monaten nach Leistung, es sei
denn, die Verjährung wurde unterbrochen.
g) Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers, Kartons
und sonstigen Material können nicht beanstandet werden, soweit sie in den
Lieferbedingungen der Papierindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie,
die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind
oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen
Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und
Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für Beschaffenheit von
Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als Mängel
an Materialien vor deren Verwendung bei sachgemässer Prüfung erkennbar
waren. Soweit uns der Kunde Material gleich welcher Art liefert, hat dieses frei
Haus zu erfolgen. Unsere Empfangsbestätigung erfolgt ohne Übernahme einer
Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei grösseren
Posten sind die mit der Zählung oder gewichtsmässigen Prüfung verbundenen
Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten. Bei Zurverfügungstellung des Papiers
und Kartons durch den Kunden bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle
durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtungen und Fotodruck, durch
Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen unser Eigentum.
5. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an dem Leistungsgegenstand bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Leistungsvertrag vor. Der Kunde darf den
Leistungsgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei
Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand,
hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur
Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie
die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom
Vertrag.
6. Auskünfte und Raterteilung
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten für die von uns
gelieferten Waren, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach
bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Das
gilt insbesondere auch für Leistungen, welche wir im werblichen Bereich
erbringen, wir sind keine Juristen und haften nicht für Schäden, welche unserem
Auftraggeber dadurch entstehen, dass Schutzrechte Dritter verletzt oder eine
Werbung wegen Verstosses gegen das Gesetzt gegen den unlauteren
Wettbewerb unzulässig ist, entstehen. Auch unsere mündliche und schriftliche
Beratung sowie die Bereitstellung von Personal entpflichtet unseren Auftraggeber
nicht von einer eigenverantwortlichen Prüfung auf Eignung für die beabsichtigten
Zwecke und auf die Gefahr einer Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter.
7. Schutzrechte
a) Der Kunde verpflichtet sich, unsere Leistung nur im vertraglichen Rahmen zu
verwenden. Insbesondere wird er unsere entgeltlich oder unentgeltlich mitgeteilten
Ideen oder Vorschläge, Entwürfe und Vorlagen, nicht selbst oder durch Dritte ohne
unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung verwenden. Dabei ist es
unerheblich, ob unsere Leistung einem rechtlichen Schutz z.B. durch das
Urhebergesetz oder andere, unterfällt. Für jeden Fall schuldhaften
Zuwiderhandelns steht uns ein pauschalierter Schadensersatz von CHF 10.000,00
zu. Der Kunde kann beweisen, dass der Schaden niedriger war. Wir sind
berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
b) Alle an unseren Leistungen bestehenden Schutzrechte behalten wir uns
ausdrücklich vor. Die Übertragung von Schutzrechten an den Kunden bedarf einer
ausdrücklichen schriftlichen zusätzlichen Vereinbarung. Der Kunde zahlt für jeden
Fall der widerrechtlichen Inanspruchnahme unserer Schutzrechte eine
angemessene Lizenz und Straflizenz bzw. Vertragsstrafe, deren Höhe wir
zunächst im billigen Ermessen feststellen und welche im Bestreitensfall vom
Kantonsgericht Zürich zu überprüfen sind, keinesfalls aber den Betrag von CHF
5.000,00 unterschreiten.
c) Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte,
insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen
Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Diese
Regelung gilt unter dem Vorbehalt, dass die Schutzrechtsverletzung nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist.
d) Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext, unser Firmenzeichen oder
unsere Betriebskennnummer nach Massgabe entsprechender Übung oder
Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.
8. Verwahrung, Lagerung
a) Vom Kunden überlassene Unterlagen, Materialien und anderes werden nur bei
ausdrücklicher Vereinbarung verwahrt, ohne Übernahme eines Lagerrisikos.
Mangels einer Vereinbarung entfällt spätestens vier Wochen nach Lieferung
jedwede Haftung unsererseits für Eigentum des Kunden.
b) Zu unserer Leistung gehörende Originale bleiben unser Eigentum und dürfen
ohne weitere Prüfung sechs Monate nach Leistung vernichtet werden.
9. Geltendes Recht, Gerichtstand und salvatorische Klausel
a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Schweiz.
b) Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz unserer
Gesellschaft, soweit unser Kunde Kaufmann ist.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, führt dies
nicht zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit des Vertrages insgesamt. Es ist sodann
eine wirksame Regelung zu treffen, welche dem wirtschaftlich gewollten am
nächsten kommt.
Stand 03/2021
go! Agentur für integriere Marketing AG, Baumackerstrasse 24, 8050 Zürich